Haben Sie sich auch schon einmal darüber geärgert, dass das Internetangebot, welches Sie aufgerufen haben, überladen ist, oder dass der Link, den Sie gerade angeklickt hatten, nicht funktionierte, oder, oder …. Der Anwender moderner Informationstechnik weiß, dass Freude und Leid bei der Nutzung dieser sich ständig weiter entwickelnden Technik sehr dicht beieinander liegen. Dieser Artikel soll Verständnis dafür wecken, dass gut strukturierte Internetseiten für jedermann von großem Nutzen sind.
Übrigens: Barrierefreie Gestaltung bedeutet nicht, auf gutes Design zu verzichten oder dem gerade neu gestalteten Web-Auftritt ein textorientiertes und aufwändig zu pflegendes zusätzliches Angebot zur Seite zu stellen. Gutes Web-Design und Barrierefreiheit schließen sich nicht aus, sie bedingen einander.
Öffentliche Träger und Anhänger barrierefrei gestalteter Informationsangebote haben das gleiche Ziel: Sie wollen jeden Bürger erreichen! Das Internet bietet dafür dank seiner technischen Eigenschaften die besten Voraussetzungen. Deshalb spricht man im angloamerikanischen Raum nicht von Barrierefreiheit, sondern von Accessibility (Zugänglichkeit), wenn es darum geht, dass niemand von der Nutzung von Informationsangeboten ausgeschlossen werden soll.
Entscheider, IT-Verantwortliche und Web-Designer müssen dabei berücksichtigen, dass die beste Form der Auseinandersetzung mit der Thematik bedeutet, sie bereits als begleitenden Prozess zur Anwendungsentwicklung zu betreiben. Nur so können im Nachgang teure »Verschlimmbesserungen« an bereits abgeschlossenen Verfahren vermieden werden.
Motorisch behinderte Menschen können oft die Maus nicht benutzen. Wenn die Web-Seite mit der Tastatur bedienbar ist, so ist dieser Personengruppe ebenso geholfen, wie dem blinden Anwender, der ebenfalls mit dem »kleinen Tierchen, was am Computer hängt«, nichts anfangen kann. Anbieter von Internetangeboten sollten unbedingt davon ausgehen, dass die Seiten nicht nur mit dem einen Standard-Web-Browser aufgerufen werden. Es gibt eine Vielzahl von Browsern, z.B. für Anwender, die Inhalte auf das Handy oder den PDA laden wollen – und nicht jeder Nutzer verwendet den Internet Explorer oder den Firefox. Dazu kommen Anwendergruppen, die spezielle Hilfsmittel nutzen, wie Bildschirmausleseprogramme für blinde Computeranwender (Screenreader) oder Vergrößerungssoftware für Sehbehinderte. Während eine Vergrößerungssoftware bestimmte Teile des Bildschirminhaltes – ähnlich einer Lupe – vergrößert anzeigt, lesen Screenreader eine Vielfalt von Informationen aus dem Betriebssystem und den Anwendungsprogrammen aus und übermitteln diese Daten an eine synthetische Sprachausgabe und eine Braillezeile. Die Braillezeile ist ein Gerät, was unter der Tastatur des PC angebracht ist und dem blinden Anwender Textinformationen in Blindenschrift, benannt nach ihrem Erfinder Louis Braille (1809 – 1852), übermittelt. Durch den Einsatz dieser speziellen Hilfsmittel (assistive Technik) können blinde Anwender die gleichen Programme nutzen wie Sehende – wenn, ja wenn, sich die Entwickler und Designer an verbindliche Standards halten!
Anders verhält es sich, wenn Informationsangebote für gehörlose Menschen zugänglich gemacht werden. Das für diesen Personenkreis verbindliche Kommunikationsmittel ist die Gebärdensprache. Dank flexibler Internettechnologie lassen sich Gebärdensprachvideos in Web-Auftritte integrieren, die den Inhalt der Seite dem nicht an den Umgang mit umfangreichen Texten gewohnten Gehörlosen vermitteln.
Die Technik bietet viele Möglichkeiten, die nur entsprechend genutzt werden müssen. Hier sind einige einfache Hinweise, die helfen, die Zugänglichkeit eines Internetauftrittes entscheidend zu verbessern:
Ein wichtiger Hinweis für Techniker und Designer ist: Die Trennung von Struktur- und Layout-Informationen bei der Gestaltung einer Web-Seite bietet die Möglichkeit, den Inhalt mit verschiedenen Browsern und auf unterschiedlichen Geräten zu präsentieren.
Nutzen Sie valides HTML (Hypertext Markup Language), korrekte HTML-Elemente zur Auszeichnung von Überschriften, Textabsätzen und Listen (auch zur Kennzeichnung der Navigation) und CSS (Cascading Style Sheets) – aber keine Layout-Tabellen für die Gestaltung des Angebotes. Die gute Nachricht für die Entscheider ist, durch die Trennung von Struktur und Layout wird langfristig eine bessere Wartbarkeit gewährleistet, dies spart Kosten!
Ein weiteres Problem der Zugänglichkeit besteht beim Einsatz bestimmter Dokumentformate.
Leider muss dies so absolut gesagt werden. Die Gründe hierfür liegen darin, dass in den PDF-Dokumenten nicht automatisch die Strukturinformationen (Kennzeichnung von Überschriften, Absätzen, Hervorhebungen, Sprachwechseln, Tabellen oder Spalteneinteilungen) vorhanden sind, die eine Vergrößerungssoftware für Sehbehinderte oder das Bildschirmausleseprogramm eines blinden Computeranwenders benötigt, um die Information zugänglich zu machen. Der Entwickler des PDF-Formates, Adobe Systems, bietet in seinen Profiprodukten zwar Möglichkeiten zur Strukturierung (tagged PDF) an, jedoch sind diese Programme zumeist nicht im Einsatz, wenn mal eben schnell ein schön gestaltetes Dokument ins Netz gestellt werden soll. Abhilfe schafft hier die Nutzung von Dokumentvorlagen, die in den verschiedenen Dokumentverarbeitungsprogrammen angeboten werden, und mit deren Hilfe es möglich ist, die erforderlichen Tags (Strukturmerkmale) in das PDF-Dokument zu bekommen. Eine andere wenn auch weniger elegante Möglichkeit ist es, neben dem PDF-Dokument alternative Formate wie HTML oder Word zur Verfügung zu stellen.
Die rechtliche Grundlage zu den heute geltenden Regelungen zur Sicherung der Barrierefreiheit liegt im Bundesgleichstellungsgesetz, das im April 2002 verabschiedet wurde. In der BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) werden die Regeln zur Umsetzung für den Bund und seine Behörden festgeschrieben. Die BITV basiert auf den von der »Web Accessibility Initiative« (WAI) 1998 erlassenen Richtlinien: »Web Content Accessibility Gudelines« (WcAG) V 1 (www.w3c.org/wai).
Eine große Anzahl von Bundesländern hat bis heute Behindertengleichstellungsgesetze erlassen und konkrete Festlegungen zur barrierefreien Gestaltung von Informationsangeboten und für die Gestaltung von Dokumenten in Rechtsverordnungen festgelegt. Zum aktuellen Stand der Gesetzgebung kann sich der Interessent auf einer Internetseite der »Aktion Mensch« informieren (www.einfachfueralle.de).
Der BITV-Test wurde vom BIK-Projekt (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren) entwickelt (www.bik-online.info). Die BITV umfasst die folgenden 14 Punkte, die im Testverfahren durch 52 Prüfschritte untersetzt sind:
Entwickler von Web-Angeboten, die selbst feststellen wollen, wie zugänglich ihr Auftritt ist, können den kostenfrei im Internet angebotenen BIK-Kurztest durchführen. BIK übernimmt auch vollständige Tests von Web-Auftritten. Seit Sommer 2006 gibt es die Möglichkeit, sich seinen Web-Auftritt in Bezug auf Barrierefreiheit zertifizieren zu lassen. Grundlage dieser vom DIN CERTCO durchgeführten Zertifizierung sind:
2004 verabschiedete der Sächsische Landtag das »Gesetz zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen«. Der § 7 Barrierefreie Informationstechnik besagt: »Die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten graphischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, schrittweise technisch so, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.« Derzeit ist – im Unterschied zu anderen Bundesländern – nicht vorgesehen, diesem § eine Rechtsverordnung zur Seite zu stellen.
Auf der Internetseite www.sachsen.de/design/ präsentiert die Sächsische Staatsregierung ihren für alle Landeseinrichtungen anzuwendenden Styleguide zur Gestaltung von Web-Auftritten. In diesen Richtlinien sind die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt. Auch der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) stellt sich dem Themenfeld barrierefreier Internetseitengestaltung (www.kisa.it).
Im Herbst 2006 endete das Projekt BRISBIB (Barrierefreie Internetseitengestaltung Sächsischer Bibliotheken), das von der SLUB (Sächsische Landes- und Universitäts-Bibliothek Dresden) in Kooperation mit den anderen sächsischen Universitäts- und Hochschul-Bibliotheken durchgeführt wurde. Im Rahmen des Projektes wurde ein Handbuch zur barrierefreien Gestaltung von Bibliotheken erarbeitet, das in der SLUB zu erhalten ist (www.slub-dresden.de).
LOUIS (Leipziger Online Unterstützungs- und Informationsservice) nennt sich das an der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) in Gründung stehende Kompetenzzentrum für barrierefreie Mediengestaltung. Ziel ist der Aufbau eines Kompetenznetzwerkes zur Entwicklung, Beratung und Verbreitung barrierefreier Informationsangebote in Sachsen und darüber hinaus. Die folgenden Partner sind neben der DZB an der Gründungsinitiative beteiligt:
LOUIS übernimmt die folgenden Aufgaben:
Ab Februar 2007 geht mit BIK-Mitteldeutschland das erste konkrete Beratungsangebot online. In Kooperation mit dem BIK-Projekt wurden bereits die ersten Tests durchgeführt, z. B. erfolgte der Test der Internetseiten sächsischer Bibliotheken durch das neue BIK-Mitteldeutschland-Team. Im Rahmen einer Zielvereinbarung, die zwischen den sächsischen Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen und der DZB abgeschlossen werden soll, werden die weiteren Aufgaben und Projekte des Kompetenznetzwerkes LOUIS abgesteckt. Neben Beratungsleistungen bietet die DZB auch Know-how zum Thema »Zugängliche Gestaltung von Dokumenten« an.
Ein wichtiger Schwerpunkt zukünftiger Arbeit werden Sensibilisierungs-Seminare sein, die Entscheider, IT-Verantwortliche und Web-Designer – sowohl der öffentlichen Hand als auch der privaten Wirtschaft – über die großen Potenziale einer barrierefreien Mediengestaltung, die weit über den Anwenderkreis behinderter Menschen hinaus geht, informieren sollen.
Autor: Dr. Thomas Kahlisch
Direktor Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB)
Gustav-Adolf-Straße 7, 04105 Leipzig
Tel.: +49 341 7113-124, Fax.: +49 341 7113-125
E-Mail: thomas.kahlisch@dzb.de
Internet: www.dzb.de